Die vorliegende Arbeit ist das Resultat einer langjährigen
Beschäftigung mit den Edelherren von Itter und ihren Nachkommen (siehe
meine anderen Arbeiten auf der Homepage) und naturgegeben natürlich auch
mit ihrem Ursprung. Wer waren die Edelherren in ihrem ersten Haus und woher
stammte das zweite Haus, sind Fragen, die nicht nur den Familienforscher interessieren,
sondern auch in erster Linie die Landesgeschichte von Westfalen, Hessen und
Waldeck und dessen ehemaliges Fürstenhaus. Da die Quellen für dieses
Thema äußerst rar sind und sich eigentlich nur auf eine gute Handvoll
Urkunden beschränken, aus denen sich bei erster Sicht kaum oder nur
wenige genealogische Zusammenhänge ableiten lassen, mußte ich zum
Verständis dieser Zusammenhänge auch auf kritisches Lesen der Sekundärliteratur
zurückgreifen, wobei ich unterstreichen möchte, daß ich kein
Mediävist bin. Die folgende Arbeit wird demnächst durch Regesten der
angedeuteten Urkunden bereichert werden; sie soll aber in erster Linie als Ausgangspunkt
für - ich hoffe es zum mindesten - wichtigere Arbeiten gelten, die von
einschlägigen Fachleuten ausgeführt werden.
Von weit größerer geschichtlicher Bedeutung als
das zweite Haus Itter waren die Grafen und Fürsten von Waldeck. Naturgemäß
versuchte man zu verstehen, wie die Grafen von Schwalenberg, die Ahnherren
des waldeckschen Fürstenhauses, in den Besitz des späteren Territoriums
Waldeck gekommen sind. Bei den spätern Edelherren von Itter stellte man
nur fest, daß sie plötzlich im Besitz der Herrschaft Itter auftraten,
wobei angenommen wird, durch einen Wortbruch der Aebte von Corvey, indem
Abt Erkenbert
im Jahre 1126 bei der Lehensauftragung des Allods Itter durch zwei Erbinnen
versprach, daß er oder seine Nachfolger dieses Lehen nach dem Ableben
der beiden Schwestern an niemanden anderen weiterverlehnen dürften.
Bei beiden Geschlechtern ist man sich aber heute einig, daß der Übergang
über Erbtöchter aus dem ersten Haus Itter stattgefunden hat, deren
Mutter eine Gepa von Itter war. Lutrud wurde die Stammutter der Grafen und
Fürsten
von Waldeck und Berta oder Mechthild, die des zweiten Hauses Itter. Man versuchte
auch zu verstehen wer Gepa von Itter war. Der erste, der dies wohl geziehlt
unternahm, war F. Frhr v. Dalwigk in : Die ältere Genealogie des gräflichen
Hauses Schwalenberg-Waldeck, (ZWG LXXIIIb, 1915). Dalwigk kommt aber zu keinem
befriedigenden Ergebnis, indem er versucht Gepa allen möglichen bodenständischen
edelfreien und sogar niederadligen Familien zuzuordnen, alle nachfolgenden
Forscher
begnügten sich mit diesem Ergebnis. Ein weiteres Forschungsergebnis dieses
Autors, das bis jetzt unkritisch übernommen wurde, ist der Übergang
der Paderborner Stiftsvogtei von Friedrich dem Streitbaren von Arnsberg-Werl
auf Widekind von Schwalenberg, d.h. nach dem Tode Friedrichs, einem Gegner
Lothars von Supplinburg. Der letztere habe Widekind als seinem Getreuen und
auf Grund
seiner herzoglichen Macht zu dieser Vogtei verholfen.
Es ist gerade dieser Punkt, der von jeher einer Kritik hätte
unterliegen sollen. Wir wissen aus der Geschichte, daß Lothar nach Friedrichs
des Streitbaren Tod im Jahre 1124, dessen Burgen Rietberg und Wewelsburg abreissen
ließ. Dieses Recht hatte er tatsächlich als Herzog von Sachsen, besonders
wenn diese Burgen ohne seine Erlaubnis gebaut wurden. Hatte er aber das Recht,
die Edelvogtei eines reichsunmittelbaren Bistums zu vergeben? Dieses scheint
unwahrscheinlich zu sein, und im Gegenteil könnte man sich daher die Frage
stellen, warum er ein so wichtiges politisches Recht nicht für sich behalten
hat? Die Vogteioberhoheit gehörte der entsprechenden Kirche, in unserem
Fall der Paderborner, auch wenn diese wohl nur noch formell bestand, da die
Vogtei selbst ja meistens erblich geworden war. Dieses war für Paderborn
tatsächlich der Fall : Seit mehreren Generationen war die Stiftvogtei erblich
in der Hand der Werler Grafen. Lehensrechtlich fiel daher die Vogtei nach dem
Tode Friedrichs dem Paderborner Bischof Heinrich von Werl, einem Onkel Friedrichs
heim, der sie somit nach seinem Gutdünken hätte ausgeben können,
solange nicht weitere Erben vorhanden waren. Friedrich der Streitbare selbst
hinterließ keine männliche Erben. Der Gemahl seiner Tochter Sophie,
Godfried, Graf von Cuyk, der die Grafschaft Arnsberg erbte, interessierte sich
nicht für seine westfälischen Besitzungen. Und andere männliche
Mitglieder des Hauses Werl, außer dem Paderborner Bischof Heinrich gab
es nicht mehr. Gab es daher noch andere Erben von weiblicher Seite?
Der Bischof Heinrich, ein geborener Graf von Werl und Inhaber
der Paderborner Vogteihoheit konnte einerseits kaum ein Erbrecht an diesem Amt
ignorieren und andererseits wird er wohl kaum ein Interesse daran gehabt haben
dieses Amt in fremde Hände zu geben. Wir müssen daher in Widekind
von Schwalenberg, nach dem Tode Friedrichs des Streitbaren, Stiftsvogt von Paderborn,
als einen der Erben der Werler- Arnsberger Grafen sehen. Aber wie ? Die ältere
Geschichtsschreibung scheint in seiner Frau Lutrud eine Gräfin von Arnsberg
gesehen zu haben. Da sich aber Lutrud als Tochter einer "Gepa de Castro
Itter" entpuppte, wurde diese Annahme wieder fallengelassen. Über
Gepa selbst wissen wir nicht viel, außer, daß sie vier Töchter
hatte, Wiltrud als Nonne im Kloster Kaufungen, starb auf einer Romreise, Lutrud
die Gemahlin Widekinds von Schwalenberg sowie Mechthild und Berta, wovon eine
der beiden die Stammutter des zweiten Hauses Itter wurde. Wir wissen weiter,
daß sie mit ihren Töchtern das Kloster Arolsen stiftete. Über
ihren Mann, der ohne Zweifel ein Mitglied des ersten Hauses Itter war, schweigen
die Quellen. Wir werden aber weiter unten versuchen, diesen Mann über Kombinationen
ausfindig zu machen.
Wenden wir uns daher der Gepa zu. Nur sie kann den verwandtschaftlichen
Zusammenhang der Grafen von Schwalenberg aber auch des zweiten Hauses Itter
zu den Grafen von Arnsberg Werl begründet haben. Untersuchen wir zuerst
einmal ihren Namen.
Gepa ist eine Kurzform von Gerberga. Gerberga ist ein Name,
der im Werler-Arnsberger Grafenhaus, seit der Heirat des Werler Grafen Hermann
I. mit der burgundischen Königstochter Gerberga auch Guepa nicht ungewöhnlich
gewesen zu sein scheint. Auch die Namen zweier ihrer Töchter Berta und
Mechthild, sonst eigentlich keine seltenen Namen, erscheinen bei den burgundischen
Königen und auch im Werler Grafenhaus. Wenn unsere Annahme richtig ist,
dann wäre auch der Vorname ihrer Mutter, Mechthild, Tochter des Grafen
Otto I. von Northeim, Herzog von Bayern. Diese ersten Hinweise sind aber noch
kein Beweis über eine tatsächliche Zugehörigkeit der Gepa zum
Werler Grafenhaus. Wir müssen daher versuchen noch weitere Indizien aufzuzeigen,
die endgültig zu einem Nachweis des Übergangs Werler-Arnsberger Erbe
an die Nachkommen der Gepa führen. Zum Verständnis der politischen,
geschichtlichen und genealogischen Zusammenhänge nach 1124 in dem von uns
zu untersuchenden Raum müssen wir aber vorher weitere Ereignisse im Zusammenhang
mit der Herrschaft Itter oder anders ausgedrückt im Zusammenhang mit der
Familie der ersten Herren von Itter untersuchen; denn nur sie führen uns
tatsächlich weiter.
Wie oben schon erwähnt, beurkundete am 10. Mai 1126 der
Abt Erkenbert in Itter, daß er von Riclinde und Frederun das castrum
Itter mit Markt, Zoll und Allodien in Itter, Ense, Lauterbach, Dalewig im Ittergau
in der Grafschaft des Grafen Siegfried mit allem Zubehör, insbesondere
den Ministerialen mit ihrem Eigen- und Lehengut, unter der Bedingung erhalten
hat, daß die beiden Matronen dies alles auf Lebenszeit zu Lehen zurückerhielten
und dafür alljährlich am Tage des hl. Vitus einen Pfennig "gihthure"
bezahlten; der Abt überantwortete den Damen ferner ein Lehen, das jährlich
zehn Talente abwarf, dazu von der Kammer der Abtei zwei Talente am St.-Vitus-Tag
bei Erlegung der "gihthure" und drei Talente am St.-Andreas-Tag. Nach
der Erwähnung der verschiedenen Rechtsakte der Übertragung folgen
Einzelbestimmungen des Vertrages: Sollte ein Nachfolger Erkenberts diese Vereinbarung
verletzen, so erhalten die beiden Damen die freie Verfügungsgewalt über
ihren Besitz zurück; die beiden Matronen sollen nicht aftervelehnen; tun
sie es doch, so sind solche Akte mit ihrem Tode nichtig. In einer Zweitausfertigung
aus den Jahren 1127/28 wird noch folgender Passus eingeschoben: Damit Itter
nicht auf irgendeine Weise in der Zukunft durch Corveyer Aebte dem Kloster entfremdet
werde, verbietet der Abt Erkenbert unter Androhung des Bannes jede Verlehnung;
er hat beim Paderborner Bischof Bernhard I. erreicht, daß dieser den Bann
des Abtes durch seinen bischöflichen Bann einschärfte, auf daß
der verlehnende Abt wie auch der Lehensempfänger der Verfluchung anheimfalle.
In der Literatur wird oft davon ausgegangen, daß Riclinde
und Frederun die einzigen Erben des im Mannesstamme ausgestorbenen Hauses der
ersten Edelherren v. Itter gewesen seien. Diese Annahme stimmt aber mit den
Quellen nicht überein. Bei einer Schenkung von Gütern an Kloster Hasungen
im Jahre 1123 zum Seelenheil ihres Onkels Folkmars wird Riclinde als nächste
Erbin bezeichnet. Demnach müssen neben ihrer Schwester Frederun noch andere,
auch männliche Erben vorhanden gewesen sein. Auf diese Tatsache weisen
die Einzelbestimmungen der oben genannten Urkunden hin. Dieses an Corvey zu
Lehen aufgetragene Allod, sollte nicht lehensrechtlich in fremde Hände
kommen, sondern sollte weiter als Lehen landrechtlich bei der Familie Folkmars
verbleiben, d.h., daß immer der nächste erbmäßige agnatisch
Verwandte dieses Erbe übernehmen sollte. Auch wer diese nächsten Verwandten
waren, unterrichten uns die beiden Urkunden. Die lange Zeugenreihe wird von
Gumbert v. Warburg und seinem Bruder Rembold von Kanstein angeführt. Gumbert
fungiert bei dieser Auftragung als "mundiburgo" der beiden Damen,
daß heißt, wie uns der Sachsenspiegel aufklärt, ihr nächster
"Schwertmagen", oder anders gesagt, der nächste Verwandte in
aufsteigender männlicher Linie. Gumbert und Rembold waren Vettern ersten
Grades Folkmars und seines unbekannten Bruders, wie jetzt gezeigt werden wird.
Als Vater Folkmars ist Widerhold von Itter zwischen 1051 und
1076 im Gefolge des Paderborner Bischofs Imad nachweisbar. Er fungierte vor
allem als Vogt über das Busdorf-Stift. In einer Urkunde vom 3. Oktober
1058 erscheinen neben dem Edelvogt von Paderborn Bernhard (v.Werl) Reinwercus,
Witheraldus de Ittera. In einer weiteren Urkunde datiert zwischen 1060 und 1071
sieht die Zeugenreihe so aus: Bernhardus advocatus, Reinwercus et Witheral de
Ittera. Wir werden also nicht fehlgehen in Reinwerk einen Bruder Widerholds
zu sehen und haben somit den Namen des Vaters der beiden Brüder Gumbert
und Rembold. Die Namen Reinwerk sowie auch Gumbert weisen uns aber noch weiter.
Es sind Namen der sächsischen Grafen, die in regelmäßigen Abständen
die Grafschaft im Ittergau sowie im hessischen Sachsengau ausüben und die
ohne Zweifel zum Stamme der seit der Zeit Karls des Großen in diesen Räumen
amtierenden und besitzenden Esikonen gehören. Das Haus der ersten Edelherren
von Itter gehört somit diesem weitverzweigten Grafenhause an.
Kehren wir aber zu Gumbert von Warburg zurück. Als nächster
"Schwertmagen" Vormund der beiden Nichten Folkmars ist er zusammen
mit seinem Bruder Rembold auch deren nächster Erbe. Die Tatsache, daß
nicht sein Bruder, sondern er in dieser Eigenschaft erscheint, weist darauf
hin, daß er Nachkommen und somit Nachfolger in dem Erbe Riclinds und
Frederuns hatte. Nach 1126 erscheinen die beiden Brüder urkundlich nicht
mehr und dies erklärt der eingeschobene Passus in der zweiten Urkunde über
die Lehensauftragung von Schloß Itter an Corvey. Beide müssen
zwischen dem 14. Oktober 1127, dem Tode Bischofs Heinrich II von Werl und
dem 7. Oktober
1128, dem Tode des Abtes Erkenbert gestorben sein. Um dieses Erbrecht der Nachkommen
Gumberts zu wahren, wurde der Bann angedroht, daß der verlehende Abt
wie auch der Lehensempfänger der Verfluchung anheimfalle. Wenn nun
im Jahre 1132 eine venerabilis Matrone Gepa de castro Itre erscheint,
dann hat diese Edelfrau ohne
Zweifel auf Schloß Itter ihren Wohnsitz oder anders ausgedrückt
ihren Witwensitz und ihre Töchter von denen wir später Nachricht
haben, sind die Nachkommen des nächsten Miterben an Schloß und
Herrschaft Itter. Gepa war somit ohne Zweifel die Gemahlin Gumberts von Warburg.
Das sie eine "venerable Edelfrau" war bedeutet nicht wie Kopp glaubt eine geistlichen
Stand, sondern weist auf ihre sehr hohe Geburt hin. Die Töchter
Gepas und somit Gumberts brachten ihren Ehemännern aber nicht nur das
Erbe dieser Esikonen Zweige im Eder-Diemelraum ein, sondern auch Besitz und
Rechte,
die auf die Grafen von Arnsberg-Werl hinweisen.
Wie wir schon gesehen haben, ging die Arnsberg-Werler Edelvogtei
über Paderborn in die Hand Widekinds von Schwalenberg über, des Mannes
der Lutrud, einer der Töchter Gepas. Aber auch die Vogtei über Busdorf,
ursprünglich in itterscher Hand, erscheint bei den Schwalenbergern. Ein
möglicher Tochtermann der Gepa könnte auch Graf Konrad von Everstein
sein, der in der arnsbergischen Grafschaft Donnersberg auftritt und sonst auch
reichlich im Eder-Diemelraum begütert ist. Auch er erscheint in der langen
Zeugenreihe bei der Lehensauftragung von Schloß Itter. (Lange versuchte
ich ihn als den Stammvater des zweiten Hauses Itter zu sehen, habe aber diese
Vermutung wieder fallen lassen.) Eine dritte Tochter ist aber ohne Zweifel die
Stammutter des zweiten Hauses Itter. Wer ihr Mann war oder zum mindesten, welcher
Familie er angehörte, kann nur über indirektes Kombinieren herausgefunden
werden, da direkte Quellen wohl fehlen.
Als Stammvater des zweiten Hauses Itter gilt ein Gerlach, der
zwischen 1161 bis 1177 regelmäßig unter dem Namen von Itter erscheint.
Auf Grund dieser Daten, versuchte man Gerlach als einen Enkel der entsprechenden
Tochter Gepas zu sehen. Auffallend bei dem Auftreten Gerlachs ist, daß
er in den allermeisten Fällen zusammen mit Thietmar von Büren erscheint.
Wenn wir aber weitere Urkunden vor der Zeit von 1161 betrachten, dann finden
wir weiterhin Gerlach und Thietmar urkundlich zusammen. Über eine ganze
Generation erscheinen diese beiden Namen in Angelegenheiten, die den Eder-Diemelraum
und den Paderborner Raum betreffen, was beweist, daß sie Brüder sind.
Im Jahre 1144 treffen wir in Medebach, einem sonst den Grafen von Wittgenstein
gehörigen Ort, einen Gerlach als Vogt, der sicher mit Gerlach von Itter
identisch ist. Wenn wir weiter bedenken, daß die südliche Hälfte
der zweiten Herrschaft Itter aus einem Teil der alten Grafschaft Battenberg
besteht, die auch den Grafen von Wittgenstein gehörte und nach der sich
gewisse Wittgensteinlinien auch nannten bei denen auch der Name Thiemo oder
Thietmar nicht selten war, so werden wir kaum fehlgehen der dritten Tochter
Gepas einen Grafen von Battenberg oder evtl. Wittgenstein als Gemahl zuzuordnen,
deren gemeinsame Söhne u.a. Thietmar und Gerlach waren.
Thietmar und Gerlach waren aber wohl nur nachgeborenen Söhne,
die mit Teilen aus dem Erbe der Mutter sowie des Vaters abgefunden wurden, um
darauf eigene Herrschaften zu errichten. Wie schon gesagt, bestand die später
Herrschaft Itter im Süden aus einem zum oberen Lahngau gehörigen Teil
der alten Grafschaft Battenberg, die nördliche Hälfte aus einem Großteil,
der an Corvey aufgetragenen alten Herrschaft Itter. Daneben besaßen die
Edelherren von Itter eine Reihe Streubesitz im Diemelraum und vor allen Dingen
von den Grafen von Arnsberg zu Lehen gehende Güter an der Lippe, um Lippstadt,
Geseke, Langeneike, Soest und im Arnsberg-Balver Raum. Thietmar errichtete auf
ehemals allodialem Besitz der Grafen von Werl im Almetal bei Paderborn seine
Herrschaft Büren. Ein Zweig bewohnte einige Generationen später auch
die von Friedrich d. Streitbaren von Arnsberg gebaute Wewelsburg.
Im Jahre 1186 übergaben die Brüder Bertold und Thietmar
von Büren ihr "Predium" Büren, das sie nach landrechtlichem
Besitzrecht besaßen der Paderborner Kirche, um es als Lehen zurückzuempfangen.
Auch aus diesen entsprechenden Übertragungsurkunden geht hervor, daß
dieses Lehen mit den daraus entspringenden Pflichten, nicht lehensrechtlich
sondern landrechtlich an die jeweils nächsten Erben, männlichen oder
weiblichen Geschlechts weitervererbt werden soll. Zur vollen Sicherheit des
Vertrages, läßt sich der Bischof von folgenden Personen diese Abmachung
bestätigen : Die Brüder von Schöneberg, B. und B. von Vlotho,
Herrn A. und Herrn A. von Schalkesberg et H. von Itter. Es handelt sich hierbei
aber wiederum um die nächsten Erben, abgesehen von eventuellen Nachkommen,
der beiden Brüder von Büren. Die von Eberschütz-Schöneberg
sind sicher Vettern mütterlicherseits, Thietmar I. von Büren hatte
demnach eine Tochter Bertholds von Eberschütz-Schöneberg zur Frau.
Hermann von Itter, Sohn Gerlachs ist ein Vetter väterlicherseits, B. von
Vlotho und A. von Schalkesberg sind wohl Ehegatten von Schwestern Bertholds
und Thietmar II. mit ihren entsprechenden Söhnen B. von Vlotho und W(idekind)
v. Schalkesberg.
Diese ursprünglich allodiale Herrschaft Büren, aus
dem Besitz der Grafen von Werl stammend, kann nur über eine Erbschaft an
die Herren von Büren gekommen sein, ebenso wie die arnsbergischen Lehen
der Edelherren von Itter. Möglicherweise erscheinen auch die späteren
Grafen von Wittgenstein und Battenberg in Besitzungen und Rechten der Grafen
von Werl, sowie das für Waldeck und Everstein schon aufgezeigt wurde. Dieses
Erbe zusammen mit dem Erbe der ersten Edelherren von Itter und ihrer verschiedenen
Zweige kam an die Tochtermänner der Gepa von Itter, die mit Gumbert von
Warburg verheiratet gewesen sein muß, und die demnach zweifelos eine geborene
Gräfin von Werl-Arnsberg, Schwester Friedrichs des Streitbaren war. Der
Grundbesitz, auch wenn er zu Lehen aufgetragen wurde, ist von diesen edelfreien
Geschlechtern weiterhin wie altes Stammgut behandelt worden, das nur nach landrechtlicher
Erbfolge vererbt werden konnte. Es ist auch anzunehmen, daß von diesen
Geschlechtern über Generationen ausgeübte Rechte ähnlich behandelt
wurden. Dies wird gerade im Falle der Paderborner Stiftsvogtei, seit 1124 erblich
in den Händen der Schwalenberger deutlich : Bischof Bernhard II. wollte
sich von den Schwalenbergern Vögten befreien und benutzte die willkommenen
Gelegenheit sich von Widekind III, der für seine Kreuzfahrt nach Jerusalem
Geld brauchte, die Vogtei verpfänden zu lassen; und falls Widekind nicht
zurückkehre, sollte sie dem Hochstift heimfallen oder ein anderer Vogt
gewählt werden. Widekind kehrte nicht zurück; nur so konnte der Paderborner
Bischof vertraglich wieder frei über seine Vogtei verfügen.Demnach
ist auch diese Vogtei ursprünglich über den Erbgang auf die Schwalenberger
übergegangen.
Nur wenn wir in Gepa eine Arnsbergerin sehen, werden uns die
politischen, geschichtlichen und familienmäßigen Veränderungen
in dem untersuchten Raum, nach dem Tode Friedrichs des Streitbaren verständlich
vor Augen geführt. Der gute alte Pastor Falke hatte sicher ausgezeichnete
Intuitionen, nur versuchte er seine Reflexionen durch Fälschungen zu untermauern.
Wie oben gezeigt gibt es aber auch andere Wege, um zu wissenschaftlichen Erkenntnissen
zu kommen, selbst wenn direktes Beweismaterial fehlt.
Ich überlasse es aber gern auf diesem Gebiet und für
diese Zeit kompetenteren Kollegen, meine Arbeit einer Kritik zu unterziehen
oder geziehlter das aufgezeigte zu überarbeiten.